Für die Lohnfortzahlung gibt’s Geld von der Kasse
NEU-ISENBURG (pei). Seit Jahresbeginn gilt das Umlageverfahren U 1 für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht mehr nur für Kleinbetriebe mit gewerblichen Arbeitnehmern, sondern auch für Betriebe mit Angestellten. Das bedeutet, daß Arztpraxen nunmehr an dieser "Lohnfortzahlungsversicherung" teilnehmen. Ob der normale Erstattungssatz von 70 Prozent oder ein höherer gewählt werden sollte, hängt davon ab, wie häufig die Mitarbeiterinnen krank sind.