Funktionstraining kann umsatzsteuerfrei sein

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (mwo). Ärztlich verordnetes Funktionstraining (Trockengymnastik) kann umsatzsteuerfreie Heilbehandlung sein. Voraussetzung ist, dass es von Kassen aufgrund der Gesamtvereinbarung bezahlt wird, so der Bundesfinanzhof.Umsatzsteuerpflichtig bleiben danach die von Kassen geförderten Gesundheitskurse, weil sie keinen direkten Bezug zu einer bestimmten Krankheit haben.

Az.: V R 6/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum eine Steuer auf fiktive Kursgewinne kontraproduktiv wäre

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vergleich der Leitlinien

Restless Legs Syndrom: Gabapentinoide oder Dopamin-Agonisten zuerst?

Lesetipps
Eine ältere Frau inhaliert ein Medikament aus einem Pulverinhalator.

© thodonal / stock.adobe.com

Asthma, COPD und Co.

Acht Fehler bei der Inhalationstherapie – und wie es richtig geht