Verkehrsrecht

Fuß vom Gas - gilt auch bei starker Diarrhö

Veröffentlicht:

LÜDINGHAUSEN. Starker Stuhldrang ist keine "notstandsähnliche Situation", die eine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt, heißt es in einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen.

Das gelte jedenfalls dann, wenn der Durchfall nicht unerwartet und besonders plötzlich auftritt. Der Kläger war mit 132 Km/h über eine Landstraße gebrettert, wo nur 70 Km/h erlaubt waren. Nun muss er 315 Euro Strafe zahlen und für einen Monat den Führerschein abgeben.

Erfolglos hatte der Mann auf seinen starken Stuhldrang verwiesen. Er sei daher unaufmerksam und in Eile gewesen. Nach Ansicht der Richter hätte er von seinem Problem gewusst und daher die Autofahrt gar nicht antreten dürfen. (mwo)

Az.: 19 OWi-89 Js 155/14-21/14

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus