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Medizintechnologie

GBA zieht "Bafög-Modell" zurück

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschleunigt das Verfahren zur Bewertung neuer Medizintechnologie und verzichtet dafür sogar auf Geld.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Untersuchung mit PET/CT in einer Fachpraxis in Berlin.

Untersuchung mit PET/CT in einer Fachpraxis in Berlin.

© imago

BERLIN. Die Unternehmen der Medizintechnologiebranche werden es gerne hören: Eine Rückzahlungsverpflichtung für Unternehmen, deren Methoden auf Kosten des GBA erprobt werden, wird es nicht geben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat das umstrittene "Bafög-Modell" zurückgezogen. Zuvor hatte das Bundesgesundheitsministerium diesem Finanzierungsmodell seinen Segen verweigert.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz hat der GBA die Möglichkeit erhalten, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, bei denen Medizintechnologie zum Einsatz kommt, zeitlich begrenzt und unter strukturierten Bedingungen erproben zu lassen, wenn ein Unternehmen dies beantragt (Paragraf 137e SGB V).

Dies gilt insbesondere für Methoden, für die es keinen hinreichenden Nutzenbeleg gibt, die aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten. Für die Studien und ihre Dokumentation müssen die Antragsteller aufkommen.

Patientenvertreter dagegen

Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Kleine und mittlere Unternehmen müssen nur ein Viertel bis die Hälfte der Kosten beisteuern. Abschläge gibt es auch, wenn der Antrag auf Erprobung einer Methode zur Behandlung einer seltenen Krankheit gilt. Den Rest steuert der GBA aus seinem Haushalt bei.

Dieses Geld wollte der GBA ursprünglich von denjenigen Unternehmen in Teilbeträgen zurück, deren Produkt es im Anschluss an die Testphase in den Leistungskatalog der Kassen geschafft hätte. Daher kam es zur Bezeichnung "Bafög-Modell".

In dieser Vorschrift hatte das Ministerium zu viele rechtliche Fallstricke gesehen. So hätten betroffene Unternehmen gegenüber dem GBA zum Beispiel Umsatzzahlen mit dem in Frage kommenden Medizinprodukt und darauf zurückzuführende Umsatzsteigerungen offen legen müssen.

Der Verfahrensänderung nicht zugestimmt haben die Patientenvertreter im GBA. "Damit werden Versichertengelder genutzt, um Evidenz zu generieren," sagte Fabian Szekely.

In einer weiteren Variante kann der GBA von sich aus Methoden zur Bewertung auswählen. Ein Beispiel sind vom GBA bereits für die Methodenbewertung vorgesehene Indikationen zur Behandlung mit PET/CT.

Problemfeld Potenzialbewertung

Mit einem zweiten Beschluss hat der GBA einen weiteren Schritt Richtung Start der Erprobungsregelung getan. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erhielt einen Generalauftrag für die Bewertung der Potenziale neuer Methoden.

Dieser enthält auch den Auftrag, ein Konzept für die Potenzialbewertung zu erstellen. Darin sieht der unabhängige Vorsitzende des GBA, Josef Hecken, ein Problemfeld.

Bei der Frage, ob eine Methode Potenzial habe, könnten nicht die gleichen Anforderungen an die Evidenz gestellt werden wie bei einer Nutzenbewertung.

Dass Nutzenbewertungen für die Unternehmen der Medizintechnologie an Bedeutung gewinnen werden, sieht man auch beim Branchenverband BVMed. Diese sollten allerdings "sachgerecht" sein, heißt es in einer Stellungnahme des BVMed zum Beschluss des GBA.

Noch aber lägen die Vorstellungen zur Durchführbarkeit von Studien mit Medizinprodukten zwischen GBA und IQWiG auf der einen sowie Ärzten, Kliniken und Industrie auf der anderen Seite weit auseinander.

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