GKV-Leistung zahlt stets die Krankenkasse
KÖLN (iss). Behandelt ein niedergelassener Arzt Patienten privatärztlich, obwohl die Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden, darf der Disziplinarausschuß der Kassenärztlichen Vereinigung eine Geldbuße verhängen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) entschieden.