GKV-Spitzenverband kritisiert ärztlichen Beschluss zu AKR

NEU-ISENBURG (mn). Nach dem Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) reagieren jetzt die Kassen auf die Forderung der Ärzte.

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"Der GKV-Spitzenverband hat kein Verständnis dafür, dass die Vertragsärzte weiterhin nicht bereit sind, den gesetzlichen Auftrag zur Anwendung von Kodierrichtlinien bei der Dokumentation von Diagnosen vollständig umzusetzen", sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mit Blick auf den VV-Beschluss.

Die Ärzteschaft nehme damit in Kauf, dass die Messung der Morbiditätsstruktur der Versicherten und ihre Veränderung künftig nicht mehr auf der Grundlage der ärztlichen Diagnosen erfolgen könne.

Jedoch bleibt der Verband der Krankenkassen optimistisch, was die Gespräche mit dem Vorstand der KBV betrifft. "Allerdings stellt sich die Frage, wie ernsthaft die Ärztevertreter überhaupt an dem Thema dran sind", sagte Lanz.

"Der GKV-Spitzenverband wird sich im Rahmen der von der Politik angekündigten Überprüfung der Honorarreform dafür einsetzen, dass bessere Datengrundlagen als die ärztlichen Diagnosen für die Ermittlung von vergütungsrelevanten Veränderungen des Behandlungsbedarfs herangezogen werden", so Lanz.

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Kommentare
Dr. Jürgen Schmidt 11.04.201119:37 Uhr

Gemach, gemach !

Berufspolitik ist schon manchmal etwas kompliziert und man darf sich nicht an die eigenen Position klammern und mag diese noch so berechtigt erscheinen, sondern muß interaktive Prozesse antizipierend durchdenken.

Bevor das Bundesgesundheitsministerium Bereitschaft zum Einlenken zeigte, hätte der Verzicht der KBV auf die AKR zugleich den Verzicht auf die junktional verknüpfte morbiditätsabhängige Vergütung und eine jahrelang mit Bedacht betriebene Strategie bedeutet.

Mit Röslers Einsicht in die statistische Fehlgeburt mit fragwürdiger Aussagekraft und unter dem Druck der Erprobungsergebnisse (!)ergab sich erst die Möglichkeit, eine vorsichtige Modifikation der auch von der KBV sicher nicht geliebten Kodierrichtlinien anzubahnen.

Jetzt gilt es, Rösler gegen das Lamento der Krankenkassen (es verwundert, dass sich die Oppositionsparteien noch nicht gemeldet haben) zu stützen und vernünftige Lösungen auf den Weg zu bringen und keine unfruchtbaren Blockaden zu probieren.

Die Erhebung der Morbidität nach geeigneten Stichproben ist der richtige Weg. Streit über die Ergebnisse bleibt am Ende ohnehin nicht aus, aber die Betrachtungsweise zu Höhe und Struktur der Vergütung ist endlich auf einer angemessenen Ebene und das ist der entscheidende Gedanke.

Dr. Thomas Georg Schätzler 11.04.201118:24 Uhr

Messung der Morbiditätsstruktur nicht mehr auf Grund ärztlicher Diagnosen?

Können der GKV-Spitzenverband und sein Pressesprecher Florian Lanz nicht mal die Kirche im Dorf lassen? Seit ICD-10-GM Einführung bilden wir Ärztinnen und Ärzte bei unseren GKV-Patienten im Minutentakt Morbidität ab (um bei sinnlosen Kassenanfragen den ICD-10 wieder entschlüsseln zu müssen, weil die Sozialversicherungsfachangestellten sonst nichts verstehen). Selbst Bundesgesundheitsminister (BGM) und Kollege Philipp Rösler kann den tieferen Sinn einer 5-stelligen Kodiertiefe und eine praxisferne Differenzierung in "anamnestische" und
"behandlungsrelevante" Dauerdiagnosen partout nicht nachvollziehen. Daher ist es Unsinn, als Sprachrohr seiner Chefin Doris Pfeiffer vom
"gesetzlichen Auftrag zur Anwendung von Kodierrichtlinien bei der Dokumentation von Diagnosen" zu sprechen. Selbst der BGM hält das für Murks.

Allerdings gibt es noch jemanden, der sich bei den AKR unnötig aufspreizt und wichtig macht: Die KBV! Mit einem beispiellosen Wendehalsmanöver hat sich die AKR-Betonfraktion, die gegen Proteste, Petitionen, Länder-KVen und Ärzteverbände über die bedingungslose Durchsetzung der "Ambulanten Kodierrichtlinien" mit dem GKV-Spitzenverband gemeinsame Sache machen wollte, zur Speerspitze der "Anti-AKR-Bewegung" gewandelt. Die KBV möchte jetzt das glatte Gegenteil ihrer vorher vehement und mit Sanktionen verteidigten AKR sein. Nur, Herr Kollege Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV, und Ihr so schweigsamer frischgewählter Kollege Müller, Glaubwürdigkeit, Klarheit, Durchsetzungs- und Überzeugungskraft geht anders!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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