Kommentar zur "Krankengeld-Falle"

Gedanke mit Charme

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Eine lang andauernde Krankheit reicht als Schicksal eigentlich aus. Wer dann auch noch seine Arbeit verliert, ist doppelt getroffen. Früher konnte es leicht geschehen, dass dem noch der Verlust des Anspruchs auf Krankengeld folgte. Grund war, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an den Auszahlschein schärfere Anforderungen galten als bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber.

Damit ist seit dem 23. Juli 2015 Schluss. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurden die Regelungen für den Auszahlschein denen der AU-Bescheinigung angepasst: Eine nahtlose Bescheinigung für alle Werktage reicht aus. Mit dieser Regelung können alle Beteiligten leben; von einer "Krankengeldfalle" kann man nun nicht mehr sprechen.

Das Sozialgericht Mainz meint nun aber, Arbeitsunfähigkeit sei ohnehin eine Frage medizinischer Tatsachen, nicht von Bescheinigungen.

Der Gedanke hat durchaus seinen Charme, würde aber zu einer streitträchtigen Lösung führen. Und ohnehin wird sich die Auffassung des Sozialgerichts wohl nicht gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung durchsetzen.

Für Ärzte und vor allem ihre arbeitslos gewordenen Patienten heißt es daher weiterhin aufgepasst - aber in gewohnter und deutlich abgemilderter Form.

Lesen Sie dazu auch: Krankengeld: Mainzer Sozialrichter kritisieren Bundessozialgericht harsch

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landgericht Regensburg

Tod von Senioren: Lange Haftstrafen für Pflegekräfte

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Innovation in Studienendpunkten – Studienendpunkte für Innovationen

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Lesetipps
Junger Mann mit Schmerzen im unteren Rückenbereich.

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lungenkrebs so früh wie möglich erkennen und damit die Heilungschancen erhöhen helfen soll das neue Früherkennungsprogramm, das der G-BA beschlossen hat.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung