Gemeinde haftet nicht für verdeckte Unebenheiten

Veröffentlicht:

FRANKFURT AM MAIN (dpa). Eine Gemeinde haftet nicht für Unebenheiten auf der Straße, die von Laub verdeckt sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Denn nach Auffassung der Richter muss jeder Passant damit rechnen, dass sich unter laubbedeckten Stellen Hindernisse wie Vertiefungen, Stufen oder Ähnliches befinden können.

Az.: 1 U 301/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vertragsärztliche Berufspolitik

KV Bremen: Kein Kassenrezept nach Privatarzt-Konsultation

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wechselwirkungen

Diese Medikamente sind bei Herzinsuffizienz riskant

Interview mit Physiotherapeutin

Bewegung bei Nackenschmerzen: Welcher Sport ist der richtige?

Atemwegserreger

RKI: RSV-Welle deutet sich an

Lesetipps
Diabetespatientin spritzt sich Insulin mit Insulinpen

© Goffkein / stock.adobe.com

Wenig bekannte Insulinkomplikation

Vorsicht bei Insulininjektionen: Nicht immer dieselbe Stelle nehmen

Eine ältere Frau klagt über Gelenk- und Muskelschmerzen in ihren Händen.

© Yakobchuk Olena / stock.adobe.com

Kasuistik zu Autoimmunerkrankung

Wüssten Sie, was hinter diesen Symptomen steckt?