Direkt zum Inhaltsbereich

Gemeinde haftet nicht für verdeckte Unebenheiten

Veröffentlicht:

FRANKFURT AM MAIN (dpa). Eine Gemeinde haftet nicht für Unebenheiten auf der Straße, die von Laub verdeckt sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Denn nach Auffassung der Richter muss jeder Passant damit rechnen, dass sich unter laubbedeckten Stellen Hindernisse wie Vertiefungen, Stufen oder Ähnliches befinden können.

Az.: 1 U 301/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesamt für Soziale Sicherung

Kampf gegen Upcoding: Kassenaufsicht gelähmt von Bürokratie

Pflichten, Abrechnung und Angehörigenwünsche

Worauf es bei der ärztlichen Leichenschau ankommt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wenige Hundert Euro im Jahr

Warum Ärzte über eine Cyberversicherung nachdenken sollten

Lesetipps
An Asian senior man’s hand relax on the bed side while sleeping

© Reagan Liew Zhi Sin / Getty Images / iStock

Pflichten, Abrechnung und Angehörigenwünsche

Worauf es bei der ärztlichen Leichenschau ankommt

Nahaufnahme wie ein Dermatologe die Muttermale des Patienten mit einem Dermatoskop untersucht.

© Andrej Zhernovoj / stock.adobe.com

Vergleich mit Dermatologen

Künstlich intelligente Melanom-Diagnostik scheint verlässlich