Gemeinde haftet nicht für verdeckte Unebenheiten

Veröffentlicht:

FRANKFURT AM MAIN (dpa). Eine Gemeinde haftet nicht für Unebenheiten auf der Straße, die von Laub verdeckt sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Denn nach Auffassung der Richter muss jeder Passant damit rechnen, dass sich unter laubbedeckten Stellen Hindernisse wie Vertiefungen, Stufen oder Ähnliches befinden können.

Az.: 1 U 301/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Der positive Jahresrückblick

Diese guten Nachrichten gab es 2025 im Gesundheitswesen

Ambulant erworbene Pneumonie

Metaanalyse spricht für Nutzen von Kortikosteroiden bei schwerer CAP

Lesetipps
Eine Person hält drei Figuren in den Händen

© Suriyo/stock.adobe.com

Man kann nicht nicht führen

Mitarbeiterführung in der Arztpraxis: Tipps für Praxisinhaber

Frau telefoniert

© Matthias Balk / picture alliance

Kontakt mit Patienten

Arztpraxis ohne Telefon: Kann das funktionieren?