Direkt zum Inhaltsbereich

Gemeinde haftet nicht für verdeckte Unebenheiten

Veröffentlicht:

FRANKFURT AM MAIN (dpa). Eine Gemeinde haftet nicht für Unebenheiten auf der Straße, die von Laub verdeckt sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Denn nach Auffassung der Richter muss jeder Passant damit rechnen, dass sich unter laubbedeckten Stellen Hindernisse wie Vertiefungen, Stufen oder Ähnliches befinden können.

Az.: 1 U 301/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt

Aufnahme ins Wählerverzeichnis zur Kammerversammlung: Nicht per Eilantrag

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krisenresilienz

Stromausfall in Reutlingen: Eine Ärztin schildert ihre Erfahrungen

Lesetipps
Verwaistes Berufsutensil: Wo Kolleginnen und Kollegen den Hut nehmen, sind die verbliebenen Leistungserbringer nicht selten mit überbordender Nachfrage konfrontiert.

© Justlight / Generated with AI / Stock.adobe.com

Versorgung

Ärztemangel: Hilfe, mein Nachbar macht die Praxis dicht!

In der Schwangerschaft soll eine medikamentöse Blutdrucktherapie ab Werten 140/90 mmHg initiiert werden.

© Dragana Gordic - stock.adobe.com

Gestationshypertonie und Co.

Bluthochdruck in der Schwangerschaft: So gehen Sie therapeutisch vor