Direkt zum Inhaltsbereich

Gemeinde haftet nicht für verdeckte Unebenheiten

Veröffentlicht:

FRANKFURT AM MAIN (dpa). Eine Gemeinde haftet nicht für Unebenheiten auf der Straße, die von Laub verdeckt sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Denn nach Auffassung der Richter muss jeder Passant damit rechnen, dass sich unter laubbedeckten Stellen Hindernisse wie Vertiefungen, Stufen oder Ähnliches befinden können.

Az.: 1 U 301/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikopatienten identifizieren

Osteoporose: So verhindern Sie die (nächste) Fraktur

Lesetipps
Group of people over vintage colors background smiling with hands on chest with closed eyes and grateful gesture on face. Health concept.

© Krakenimages.com / stock.adobe.com

Diskriminierung

Rassismus in der Hausarztpraxis: Warum Hinschauen die Versorgung verbessert

Schematische Darstellung der Lunge mit Bakterienbesiedlung.

© Working Moments / stock.adobe.com

Mikrobiomforschung

Atemwegs-Dysbiose befeuert Lungenerkrankungen