DER ARZT UND DAS RECHT

Gemeinschaftspraxis muss nicht für Altschulden haften

Das neue Vertragsarztrecht bietet Ärzten vielfältige Formen der Zusammenarbeit. Für Praxischefs erfreulich: Das Bundessozialgericht hat kürzlich klargestellt, dass im Falle des Zusammenschlusses von Einzelpraxen keiner der Ärzte für Altschulden des anderen einstehen muss. Das gilt auch für Forderungen der KV.

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