Gericht: Blinder darf nicht Heilpraktiker werden

MAINZ (bü/eb). Fehlendes Sehvermögen macht es nach einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts unmöglich, als Heilpraktiker zu arbeiten. Das Gericht hat die Ablehnung eines blinden Physiotherapeuten bestätigt, der im Landkreis Mainz-Bingen nicht zur Heilpraktikerprüfung zugelassen worden ist.

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Ein Physiotherapeut könne zwar auf Anweisung und unter Aufsicht eines Arztes tätig sein. Als Heilpraktiker müsse er jedoch eigenverantwortlich Erkrankungen des Bewegungsapparates "mit hinreichender Sicherheit erkennen" können, was ihm wegen seiner Behinderung aber nicht möglich sei.

Für die "notwendige Beobachtung von Körperhaltung und Gehmustern" reiche das dreiprozentige Sehvermögen des Mannes nicht aus.

Gerade bei orthopädischen Erkrankungen sei es nötig, Körperhaltung und Gang des Patienten genau zu beobachten.

Berufung ist möglich

Der Kläger hatte die Anforderungen für eine beschränkte Zulassung als Heilpraktiker für überzogen gehalten. In seiner Klage hatte er auf ähnliche Fälle verwiesen, in denen Blinden eine Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Physiotherapie erteilt worden sei.

Gegen das Urteil ist eine Berufung vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz möglich.

Az.: 4 K 927/10

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