Gericht: Elektronischer Postbrief ist nicht gleich Brief

BONN (eb). Die Deutsche Post AG darf nicht damit werben, der E-Postbrief sei "so sicher und verbindlich wie der Brief" und er übertrage "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet". Das hat das Landgericht Bonn (LG) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden.

Veröffentlicht:

Die Werbung erweckt nach Auffassung der Richter den Eindruck, dass auch rechtlich relevante Erklärungen verbindlich mit dem E-Postbrief versendet werden könnten.

In einigen Fällen sei für eine rechtsverbindliche Erklärung aber die Schriftform zwingend vorgeschrieben, etwa bei der Kündigung eines Wohnungsmietvertrages. Der Brief müsse dabei eigenhändig unterschrieben sein, erklärt der vzbv. Fehle die Unterschrift, gelte die Erklärung als nicht abgegeben.

Das Schriftformerfordernis könne bei der elektronischen Kommunikation nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Diese Möglichkeit bestehe beim E-Postbrief jedoch nicht, stellte das Gericht fest.

Verbraucher könnten durch die falsche Annahme, elektronische Post sei so verbindlich wie ein Brief, Fristen versäumen und erhebliche Nachteile erleiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Az.: 14 O 17/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil des Bundesfinanzhofs

Familienheim wandert in Ehegatten-GbR: Keine Schenkungssteuer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mehr kardiale Ereignisse

Herzinsuffizienz: Niedriger nächtlicher Blutdruck von Nachteil

Springer Medizin Gala

Preisträger des Springer Medizin Charity Awards feierlich gekürt

Lesetipps
Nahm den Galenus-von-Pergamon-Preis 2025 in der Kategorie Primary Care entgegen: Dr. Joachim Kienhöfer (2.v.l.) von Novo Nordisk. Überreicht wurde er von Professorin Marianne Dieterich (Mitte) und Dr. Marcus Pleyer (r.). Moderiert wurde von Yve Fehring (l.) und Matthias Gabriel (2.v.r.).

© Marc-Steffen Unger

Diabetes mellitus

Galenus-Preis 2025: Awiqli® gewinnt in der Kategorie Primary Care

Gewinner des Galenus-von-Pergamon-Preises 2025 in der Kategorie Specialist Care: Elahere von AbbVie. (V.l.n.r.:) Dr. Marcus Pleyer, Staatssekretär; Moderatorin Yve Fehring; Viviane Petermann, Business Unit Director Onkologie bei AbbVie; Jury-Präsidentin Professorin Marianne Dieterich, Matthias Gabriel, Ärzte Zeitung.

© Marc-Steffen Unger

Platinresistentes, high-grade seröses Ovarialkarzinom (OCa)

Galenus-Preis 2025: Elahere® gewinnt in der Kategorie Specialist Care