Gericht: Urnenbeisetzung im Garten nicht erlaubt

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TRIER (dpa). Eine Urnenbeisetzung auf einem Privatgrundstück darf nur in speziellen Ausnahmefällen genehmigt werden. Dafür müsse ein berechtigtes Bedürfnis nachgewiesen werden, urteilte das Verwaltungsgericht Trier kürzlich.

Eine enge Verbundenheit zum eigenen Grundstück und eine große Naturverbundenheit rechtfertigten noch keine Ausnahme (Az.: 1 K 447/09.TR). Nur in besonderen Fällen, wenn etwa der nächste Friedhof sehr weit entfernt sei, sei eine Ausnahme denkbar.

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