Gericht: Versteckte Werbung ist verboten

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HAMM (dpa). Unternehmen dürfen Verbrauchern nicht zu Werbezwecken vorgaukeln, dass sie wichtige Post verpasst haben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.

Eine Immobilienfirma hatte in Briefkästen Karten verteilen lassen, die einer Benachrichtigung des Paketzustellers DHL nachempfunden waren. Über den Inhalt der "verpassten" Sendung erhielten die Empfänger nur den Hinweis "Info-Post schwer". Auf der Karte standen weiter die Aufforderung: "Bitte rufen Sie uns an!" und eine Telefonnummer. Die führte dann zu einer Maklerhotline.

Gegen diese Werbestrategie klagte ein Konkurrent der Immobilienfirma. Das OLG gab dem Kläger Recht. Nach Einschätzung des Gerichts erfährt der Adressat erst bei dem Anruf, dass es sich um eine Werbesendung handelt. Der Empfänger werde damit "letztlich genötigt, die angegebene Nummer anzurufen, weil er sich in der Gefahr sehen könnte, eine vielleicht wichtige Sendung zu verpassen".

Az.: I-4 U 66/10

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