Urteil

Gericht erlaubt Röntgen zur Altersbestimmung

Veröffentlicht:

KÖLN. Wenn der Betroffene in die Untersuchung einwilligt, ist eine Röntgenuntersuchung auch zur Altersbestimmung zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem rechtskräftigen Beschluss entschieden (Az.: 6 UF 155/13).

Eine junge Frau aus Guinea hatte geklagt, nachdem bei ihr ein höheres Alter festgestellt worden war als zunächst angenommen.

Das Argument: Das rechtsmedizinische Gutachten hätte nicht verwendet werden dürfen, weil sie unter Verstoß gegen die Röntgenverordnung geröntgt worden sei, die eine Altersbestimmung nicht als Zweck vorsehe.

Da die Frau in die Untersuchung eingewilligt hatte und auch keine Zwangslage vorlag, seien die Ergebnisse verwertbar, entschied dagegen das OLG. (iss)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 30.04.201507:52 Uhr

hier ist einfach die RöV fragwürdig!

Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit der Altersbestimmung, sie wird dann sinnvoll angewendet, wenn (hormonelle) Wachstumsstörungen beurteilt werden müssen um eine SINNVOLLE Therapieindikation zu begründen.

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