Direkt zum Inhaltsbereich

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Gericht hebt Tätigkeitsverbot für ungeimpften Pfleger auf

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat einem ungeimpften Pfleger erlaubt, wieder zur Arbeit zu gehen. Denn zum Zeitpunkt der Anordnung sei längst bekannt gewesen, dass das Tätigkeitsverbot Ende des Jahres auslaufe.

Veröffentlicht:

Saarlouis. Ein ungeimpfter Pfleger darf seiner Arbeit vorerst wieder nachgehen. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat dem Eilantrag des Mannes stattgegeben, der gegen sein Tätigkeitsverbot geklagt hatte. Das Betretungs- und Tätigkeitsverbot sei nicht situationsangemessen und halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, urteilte die 6. Kammer des Gerichts am Montag in Saarlouis.

Zum Zeitpunkt der Anordnung des Verbotes Ende November sei bekannt gewesen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende auslaufe. Zudem habe das Gesundheitsamt bei seinem Verbot die Versorgungssicherheit der zu Pflegenden nicht hinreichend in den Blick genommen. Vor dem Hintergrund des Pflegenotstands und des Fachkräftemangels sei davon auszugehen, dass der Ausfall jeder einzelnen Pflegekraft Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben könne. (KNA)

Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 6 L 1548/22

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mikrobiomforschung

Atemwegs-Dysbiose befeuert Lungenerkrankungen

Weniger Spätkomplikationen

Frühe HbA1c-Kontrolle zahlt sich aus

Lesetipps
Eine Frau sitzt am Tisch und misst ihren Blutzucker am linken Zeigefinger.

© Felippe Lopes / Generated with AI / Stock.adobe.com

Potenzielle Über- und Untertherapie

Medikation des Typ-2-Diabetes wird im Alter zu selten angepasst