Gericht lehnt Anfängerstatus für Praxiskäufer ab

NEU-ISENBURG (pei). Wer als Berufsanfänger eine kleine Praxis mit geringen Fallzahlen übernimmt, hat keinen Anspruch auf Freistellung von der Honorarbegrenzung. Das hat das Landessozialgericht Schleswig-Holstein im Fall eines Vertragszahnarztes entschieden.

Veröffentlicht:

Der Zahnarzt wollte für die Ausbauphase in der übernommenen Praxis wie ein Praxis-Neugründer vollständig von den Honorarbegrenzungen freigestellt werden, die der Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung vorsieht.

Der Kläger beantragte die Zuordnung zur Gruppe der Praxisgründer und verwies auf die geringen Patientenzahlen der übernommenen Praxis, die zwischen 162 und 198 pro Quartal betrugen. Nach Auskunft der Bundeszahnärztekammer kommen Vertragszahnärzte im Bundesdurchschnitt auf rund 370 Fälle pro Vierteljahr.

Das Gericht lehnte die Klage des Arztes gegen die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab, wie die Anwaltskanzlei Barendregt Lyck Pätzold in Bad Homburg berichtet. Der Honorarverteilungsmaßstab stelle nicht darauf ab, ob Vertragszahnärzte ihre Tätigkeit neu aufnehmen, so das Gericht. Vielmehr laute die Formulierung, dass die "vertragszahnärztliche Tätigkeit als Praxisneugründung" aufgenommen werde. Eine Ausweitung der Freistellung auf Praxisübernehmer sei nicht gewollt und auch nicht erforderlich.

Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein, Az.: L 4 KA 31/07

Schlagworte:
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Digitalisierung und Medikamente

Apotheker entwickelt eigene E-Rezept-App

Antikörper macht‘s möglich

Zähne einfach nachwachsen lassen – wie beim Hai?

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer