Direkt zum Inhaltsbereich

Gericht lehnt Anfängerstatus für Praxiskäufer ab

NEU-ISENBURG (pei). Wer als Berufsanfänger eine kleine Praxis mit geringen Fallzahlen übernimmt, hat keinen Anspruch auf Freistellung von der Honorarbegrenzung. Das hat das Landessozialgericht Schleswig-Holstein im Fall eines Vertragszahnarztes entschieden.

Veröffentlicht:

Der Zahnarzt wollte für die Ausbauphase in der übernommenen Praxis wie ein Praxis-Neugründer vollständig von den Honorarbegrenzungen freigestellt werden, die der Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung vorsieht.

Der Kläger beantragte die Zuordnung zur Gruppe der Praxisgründer und verwies auf die geringen Patientenzahlen der übernommenen Praxis, die zwischen 162 und 198 pro Quartal betrugen. Nach Auskunft der Bundeszahnärztekammer kommen Vertragszahnärzte im Bundesdurchschnitt auf rund 370 Fälle pro Vierteljahr.

Das Gericht lehnte die Klage des Arztes gegen die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab, wie die Anwaltskanzlei Barendregt Lyck Pätzold in Bad Homburg berichtet. Der Honorarverteilungsmaßstab stelle nicht darauf ab, ob Vertragszahnärzte ihre Tätigkeit neu aufnehmen, so das Gericht. Vielmehr laute die Formulierung, dass die "vertragszahnärztliche Tätigkeit als Praxisneugründung" aufgenommen werde. Eine Ausweitung der Freistellung auf Praxisübernehmer sei nicht gewollt und auch nicht erforderlich.

Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein, Az.: L 4 KA 31/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Umfrage

Zi-Praxis-Panel geht in eine neue Runde

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Erfolgreiche Überbrückung bis zur Transplantation

Schwer an ARDS Erkrankter überlebt Entfernung beider Lungenflügel

Anpassungsvorgänge brauchen Zeit

Höhenkrankheit bei Kindern und Jugendlichen: Das gilt es zu beachten

Lesetipps
Ein Mann liegt im Bett und schaut auf sein Handy.

© Andrii Lysenko / Stock.adobe.com

Insomnie

Wie sich schlechter Schlaf auf Schmerzen auswirkt

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram