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Gericht lockert Steuerabzug bei Anschaffungen

MÜNSTER (mwo). Wer ein Wirtschaftsgut geschenkt bekommt, kann damit verbundene Nebenkosten trotzdem als "Anschaffungsnebenkosten" steuerlich geltend machen. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden.

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Die Klägerin hatte mehrere bebaute Grundstücke geerbt. Bei der Aufteilung und letztlichen Zuteilung des Erbes entstanden ihr verschiedene Kosten, etwa für Änderungen im Grundbuch. Diese Ausgaben rechnete sie als Werbungskosten mit den späteren Mieteinkünften gegen.

Das Finanzamt lehnte dies ab, weil sie die Grundstücke kostenlos geerbt habe. Wo es keine Anschaffungskosten gibt, könnten auch keine Anschaffungsnebenkosten steuerlich berücksichtigt werden.

Dieser Ansicht widersprach das FG Münster. Auch eine unentgeltliche Anschaffung könne mit Anschaffungsnebenkosten verbunden sein.

Schließlich würden Anschaffungsnebenkosten unstreitig auch dann voll berücksichtigt, wenn die Anschaffungskosten selbst sehr niedrig waren.

Az.: 13 K 1907/10 E

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