Gericht stärkt Schutz von Gesundheitsdaten
KARLSRUHE (mwo). Die Gesundheitsdaten von Versicherungskunden sind künftig besser geschützt. Nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts müssen die Versicherer ihre Kunden künftig auf Anfrage zumindest informieren und ihnen ein Widerspruchsrecht einräumen, wenn sie Daten bei Ärzten und Behörden einholen wollen.