Gericht stoppt Klinikverkauf in Wiesbaden

WIESBADEN (dpa). Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung der städtischen Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) für zulässig erklärt.

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Die Richter untersagten am Donnerstag der Stadt, den geplanten Kaufvertrag mit der privaten Rhön Klinikum AG vor Ablauf des Bürgerbegehrens am 5. April, 24:00 Uhr zu unterzeichnen.

Solange hat das "Bündnis für eine kommunale HSK" Zeit, die laut Gemeindeordnung notwendigen etwa 6200 Unterschriften Wahlberechtigter zu sammeln.

Damit könnte das Kaufangebot des Rhön-Konzerns hinfällig werden, das nach Angaben der Stadt auf den 31. März befristet ist.

Eine Beschwerde gegen den Richterspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist zulässig.

Az.: 7 L 144 12.WI

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