Scheinbewerber

Gerichtshof sieht keine Diskriminierung

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Bewerben sich Stellenbewerber nur zum Schein auf einen ausgeschriebenen Arbeitsplatz, können sie bei einer Absage keine Entschädigung wegen einer vermeintlichen Diskriminierung geltend machen. Nach EU-Recht kann eine solche Entschädigung nur beansprucht werden, wenn der abgelehnte Bewerber auch tatsächlich die Stelle erhalten wollte, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-423/15).

Geklagt hatte ein älterer Stellenbewerber, der sich im März 2009 auf eine Trainee-Stelle beworben hatte. Als ihm eine Absage erteilt wurde, witterte er eine Diskriminierung wegen seines Alters und forderte 14.000 Euro Entschädigung. Eine daraufhin angebotene Einladung schlug er aus. (fl)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kampf gegen das Verbrechen

Ermittler im Gesundheitswesen: Leichtes Spiel für Kriminelle

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Chronobiologisch sinnvoll

Deshalb gehören Glukokortikoide in die Morgenmedikation

Kniegelenk

Neue Gonarthrose-Leitlinie setzt mehr auf Eigeninitiative

Lesetipps
Collage von Bildern

© Frau: nenetus / stock.adobe.com | Rücken links: Dr. P. Marazzi / Science Photo Library | Arm: ZOKO / stock.adobe.com | Rücken rechts: Eva Valesky (2) | HG: Phokin / stock.adobe.com

Falsches Label?

Verdacht auf Betalaktam-Allergie: Was tun, wenn die Patientin ein Antibiotikum braucht?

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?