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Gesetzentwurf über Sicherungsverwahrung

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BERLIN (dpa). Die Bundesregierung will an 20. Oktober die Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerkriminelle beschließen. Dem Kabinett liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor.

Danach soll die Sicherungsverwahrung künftig auf besonders gefährliche Schwerverbrecher wie Sexual- und Gewalttäter beschränkt werden, wie am Dienstag aus Koalitionskreisen verlautete. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird abgeschafft.

Die Führungsaufsicht für entlassene Straftäter soll so gestärkt werden, dass eine elektronische Überwachung möglich wird.Für sogenannte Altfälle wurde ein Kompromiss gefunden: Gefährliche Straftäter, die wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach Ende ihrer Haftzeit eigentlich freikommen müssten, sollen auch weiter in Gewahrsam bleiben.

Nach dem "Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter" ist es künftig unter engen Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention möglich, psychisch gestörte Gewalt- und Sexualstraftäter zur Therapie in entsprechenden Einrichtungen unterzubringen.

Grundsätzlich sollten "notorisch gefährliche Schwerverbrecher schon bei der Verurteilung als solche erkannt" und die Option auf eine spätere Verwahrung offengehalten werden, hieß es. So sieht die Neuregelung vor, dass die Sicherungsverwahrung künftig nur noch dann möglich ist, wenn sie bereits im Urteil vorgesehen war. Im Gegenzug wird die sogenannte vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgebaut werden.

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