Gesprächsmitschnitte sind Kündigungsgrund

NÜRNBERG (maw). Zeichnet ein Mitarbeiter in Praxis oder Klinik ein Personalgespräch mit seinen Vorgesetzten heimlich mit einem Diktiergerät auf, ist das Grund genug, ihn fristlos zu entlassen.

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Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Mann behauptet, nur wegen seiner Konzentrationsschwierigkeiten als Schwerbehinderter den rein privaten Mitschnitt vorgenommen zu haben.

Zumindest dann nicht, wenn die Aufzeichnungen durch ihn auch in andere Hände gelangen, wie die Deutsche Anwaltshotline (DAH) mit Blick auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hinweist.

Gärtner schnitt vertrauliche Gespräche mit

Im konkreten Fall ging es um den Rauswurf eines 43-jährigen Gärtners. Selbst zu 70 Prozent in seiner Erwerbstätigkeit gemindert, war er Vertrauensmann der schwerbehinderten Kollegen in seinem Dezernat.

In seiner Dienststelle im Freilichtmuseum nahm er auch die umstrittenen Mitschnitte dreier vertraulicher Personalgespräche vor.

Dass die Aufzeichnungen publik wurden, läge nur daran, dass der Besitzer des Gerätes nach der Rückgabe das Band entgegen seinem Versprechen nicht gelöscht habe. Dem folgten die Richter nicht.

Az.: 8 Sa 364/11

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