Carsharing
Geteiltes Glück, geteiltes Leid
Caresharing erfreut sich wachsender Beliebtheit. Doch die stundenweise Auto-Miete kann im Schadensfall einigen Ärger bereiten. Fahrer dürfen sich daher nicht durch leichtsinniges Verhalten angreifbar machen
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Nicht ohne Mitgliedsausweis! In vielen Städten erfreut sich das Carsharing immer größerer Beliebtheit.
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Köln. Urlauber mieten Wohnungen von Wildfremden für ein paar Nächte über AirBnB, sparsame Mode-Freunde tauschen Kleidung über die Plattform Kleiderkreisel, und Wintersportler müssen ihre Ausrüstung schon lange nicht mehr beim Händler kaufen, er verleiht sie auch für die Zeit des Skiurlaubs. Besonders beliebt: Autos zu teilen.
Gerade in der Stadt ist es häufig sinnvoll, nicht das eigene Auto zu benutzen, sondern für Einkäufe oder Fahrten zum Flughafen ein Fahrzeug zu mieten. Anbieter wie Car2Go und Drivenow, die sich derzeit zu Sharenow zusammenschließen, und der DB-Dienst Flinkster sind mit großen Flotten in deutschen Städten präsent.
Haftpflicht und Kasko inklusive
Allerdings sollte man ein paar Versicherungsaspekte beachten, damit nach einem Unfall der Ärger mit dem Anbieter nicht überhand nimmt. Wer einen Carsharing-Wagen mietet, erhält automatisch den Versicherungsschutz dazu. Für die Dauer der Miete hat der Fahrer sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Kaskoversicherung.
Bei Kaskoschäden wird meist eine Selbstbeteiligung fällig. Bei Car2Go beträgt sie bis zu 1000 Euro, Nutzer von Drivenow erhalten bei jeder Fahrt automatisch ein Schutzpaket dazu. Es kostet einen Euro und senkt den Selbstbehalt bei Kaskoschäden auf 350 Euro.
Spezielle Zusatzpolicen reduzieren den Eigenanteil beim Carsharing. „Die Reduzierung des Selbstbehalts ist grundsätzlich sinnvoll und empfehlenswert, da es das individuelle Risiko im Schadenfall mindert“, sagt Niklas Wachholtz, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Carsharing. „Davon können insbesondere Fahrer profitieren, die regelmäßig Carsharing nutzen.“ Nicht immer läuft die Miete von Carsharing-Fahrzeugen problemlos.
Die Zeitschrift „Finanztest“ berichtet von Frank S., der mit Drivenow um 13 000 Euro streiten musste. Er war mit dessen BMW während heftigen Regens in eine Überschwemmung geraten. Obwohl er noch versuchte, das Fahrzeug rechtzeitig aufs Trockene zu manövrieren, trug es einen Motorschaden davon. Drivenow sah den Vorfall als unversichert an. Es habe keinen Unfall, sondern einen Betriebsschaden gegeben, lautete die Begründung. Letzten Endes gab das Berliner Landgericht aber dem Fahrer Recht. Zu solchen Streitfällen kommt es glücklicherweise selten.
In jedem Fall sollte mit Autos aus Carsharing-Flotten vorsichtig gefahren werden. Bei vielen Anbietern sind Kaskoschäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht versichert. Wer eine rote Ampel überfährt, während der Fahrt telefoniert oder das Navigationssystem bedient, setzt nicht nur sich und andere großer Gefahr aus, sondern muss bei Schäden womöglich tief in die Tasche greifen. Ausgeschlossen sind oft auch Kaskoschäden durch unsachgemäße Bedienung der Wagen, wie Schaltfehler oder falsche Beladung. In dem Punkt unterscheiden sich die Vorgaben beim Carsharing nicht von Kaskoversicherungen für private Pkw.
Null Toleranz bei Alkohol
Die Firmen können sehr risikofreudige oder unbelehrbare Fahrer vom Gebrauch ihrer Wagen ausschließen. „Ob ein Nutzer aufgrund eines verursachten Unfalls ausgeschlossen wird, ist vom konkreten Fall abhängig“, sagt eine Sprecherin von Sharenow. „Wird der Schaden beispielsweise grob fahrlässig oder unter Alkoholeinfluss verursacht, verfolgen wir eine klare Null-Toleranz-Politik.“
Beim Alkohol nehmen es die Carsharing-Anbieter sehr genau. Der Gesetzgeber erlaubt im Auto bis zu 0,5 Promille Blut-Alkohol. Fahrern drohen allerdings schon ab 0,3 Promille Sanktionen, wenn sie den Verkehr gefährden oder anderweitig auffällig unterwegs sind. Beim Carsharing dagegen schreiben die meisten Anbieter ausnahmslos ein absolutes Alkoholverbot vor. Da gibt es keine Diskussion.