Es geht um Millionen

Gezielte Aufklärung und Prävention stoppen Arbeitsunfälle

2011 gab es weniger tödliche Arbeitsunfälle als 2010. Die gesetzliche Unfallversicherung führt das unter anderem auf ihre Präventionskampagnen in den Unternehmen zurück. Einen Rückschlag gab es bei den tödlichen Wegeunfällen - die Zahl stieg im Vergleich zu 2010 an.

Von Dieter Leopold Veröffentlicht:
Unfall am Bau: Wurden die Sicherheitsvorschriften eingehalten, muss die Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten tragen.

Unfall am Bau: Wurden die Sicherheitsvorschriften eingehalten, muss die Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten tragen.

© Rüdiger Wölk/imago

Für Großunternehmen geht es um Millionen: Sicheres Arbeiten steht daher ganz oben auf der Agenda. Betriebsmediziner und Geschäftsführung lassen nichts unversucht, mit entsprechenden Investitionen in Arbeitsmaterial und Betriebe sowie Aufklärungskampagnen ihre Belegschaft für die Gefahren des Arbeitsalltags zu sensibilisieren.

Dahinter steckt kein Altruismus: Eine gesunde Mannschaft ist nicht nur produktiver, jeder vermiedene Arbeits- und Wegeunfall hilft den Unternehmen auch, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, die sich nach Betriebsgröße und Unfallhäufigkeit sowie -schwere richten, zu senken.

Für rund fünf Millionen Betriebe sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig, es geht um insgesamt 74 Millionen Versicherungsverhältnisse. Auf den gewerblichen Bereich entfallen davon 47 Millionen, auf die öffentliche Hand in Form von Sondergruppen 10,7 Millionen und auf die Schüler-Unfallversicherung 17 Millionen Versicherte.

Gesetzliche Unfallversicherung wird nur von Arbeitgeber-Umlagen finanziert

Ein Milliardengeschäft: Das finanzielle Volumen der besagten Versicherungen belief sich im Jahr 2010 - neuere Zahlen liegen noch nicht vor - auf 13,2 Milliarden Euro. Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungszweigen finanziert sich die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich aus den Umlagebeiträgen der Unternehmer und bei der Schüler-Unfallversicherung aus den Zahlungen von Bund und Ländern. Die Arbeitnehmer sind an der Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung nicht beteiligt.

Doch: Tragen die Präventionskampagnen Früchte? Die Antwort lautet: teils, teils. Die gemeinsame Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Spitzenverbandes der neun gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der 26 öffentlich-rechtlichen Unfallversicherungsträger zum betrieblichen Unfallgeschehen weist für 2011 489 tödliche Arbeitsunfälle aus, 30 weniger aus als im Jahr 2010.

Die Zahl der tödlichen Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause stieg dagegen um 22 von 367 auf 389. Weiterhin bereitet die Zahl tödlicher Wegeunfälle den Unfallversicherungsträgern Sorgen und erfordert wirksame Gegenmaßnahmen.

Den Unfallversicherungsträgern ist es nach eigener Ansicht - über einen längeren Zeitraum hinweg betrachtet - gelungen, durch gezielte Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen, aber auch durch verstärkte Bemühungen beim Arbeitsschutz in den Betrieben, die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle deutlich abzusenken. So hatte es 1991 - kurz nach der Wiedervereinigung Deutschlands - allein im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften - noch 1867 tödliche Arbeitsunfälle und 973 Wegeunfälle mit tödlichem Ausgang in den alten und neuen Bundesländern gegeben.

Zehn Jahre zuvor verzeichnet die Statistik sogar 2450 tödliche Arbeitsunfälle und 1187 Wegeunfälle mit tödlichem Ausgang - die Zahlen umfassten damals allerdings nur Westdeutschland.

Die Gesamtzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle lag 2011 bei 934.428 und damit unter dem Vorjahreswert von 954.459. Auch die meldepflichtigen Wegeunfälle gingen von 223.973 (2010) auf 188.027 zurück.

"Der mildere Winter 2011 hat geholfen, die Anzahl der Wegeunfälle wieder zu senken", so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer in einer Bewertung. Die Zahl der neu dazu gekommenen Unfallrenten aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls lag 2011 bei 21.741 und damit um vier Prozent niedriger als im Jahr zuvor.

Ein Wegeunfall - so das Sozialgesetzbuch VII - liegt vor, wenn sich der Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder Schule oder auf dem Heimweg ereignet hat. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Arbeits- oder Wegeunfall meldepflichtig, wenn er zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder aber zum Tod geführt hat.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für die Schüler-Unfallversicherung: Meldepflichtig sind hier Unfälle, wenn sie ärztliche Behandlung nach sich gezogen oder zum Tod geführt haben.

Reduziert auch die gemeldeten Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung

Auch die Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung, die Schüler, Studierende und Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege beim Besuch der Bildungsstätte sowie auf den Wegen dorthin und nach Hause versichert, nahmen 2011 ab - und zwar von 1.307.348 (2010) auf 1.273.857. Die milden Temperaturen im Winter machten sich auch hier bemerkbar.

2011 ereigneten sich rund 112.000 Schulunfälle und damit fast zehn Prozent weniger als 2010. Die Zahl der Unfallrenten aufgrund eines Schul- oder Schulwegunfalls ging von 936 (2010) auf 860 zurück. Neun Schulunfälle (2010: sechs) und 70 Schulwegunfälle (2010: 50) endeten tödlich.

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nahm um 874 auf 71.151 zu. In 34.602 und damit 3389 Fällen mehr als 2010 wurde der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigt.

In 5303 Fällen (2010: 6123) zahlten die Unfallversicherungsträger Rente wegen einer Berufskrankheit. Die Verordnung über Berufskrankheiten umfasst heute 73 Krankheitsbilder.

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