Werbung für Abruptio

Gießener Ärztin geht in Revision

Veröffentlicht:

GIEßEN. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel will ihre Verurteilung wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht akzeptieren und hat fristgerecht Rechtsmittel eingelegt. Das sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Gießen am Donnerstag. Zuvor hatte die "Gießener Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

Die Medizinerin war Ende November zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im Internet Abtreibung als Leistung angeboten zu haben. Vor gut einer Woche hatte Hänel in Berlin eine Petition mit mehr als 150 000 Unterstützern für Änderungen im Abtreibungsrecht an Bundestagsabgeordnete überreicht. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zum 128. Deutschen Ärztetag

StäKo-Vorsitzender Herrmann: „Unsere Weiterbildungen sind überladen“

Lesetipps
Dr. Sonja Mathes sprach sich bei der Hauptversammlung des Marburger Bundes dafür aus, die Kolleginnen und Kollegen dabei zu unterstützen, die bald obligatorische Zeiterfassung für Ärzte an Unikliniken konsequent einzufordern.

© Rolf Schulten für die Ärzte Zeitung

143. Hauptversammlung des Marburger Bundes

MB-Delegierte: Elektronische Zeiterfassung an Unikliniken muss durchgesetzt werden

Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

© Porträt: Rolf Schulten | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?