Urteil

Gleiches Honorar für Samstagssprechstunde

Ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts gibt Psychotherapeuten recht. Nun ist die KV Hessen am Zug.

Veröffentlicht:

DARMSTADT. Psychologische Psychotherapeuten werden für das Vorhalten von Samstagssprechstunden bei der Vergütung rechtswidrig benachteiligt.

Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass sie, anders als Ärztliche Psychotherapeuten, für ihre Samstagsarbeit keinen Förderzuschlag erhalten, hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom vergangenen November entschieden.

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Bestimmung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Bei der Einführung des EBM 2000plus im Jahr 2005 wurde Ärzten ein Förderzuschlag für das Vorhalten von Samstagssprechstunden zwischen sieben Uhr und 14 Uhr gewährt.

 Dies führte dazu, dass Ärztliche Psychotherapeuten den Zuschlag für ihre Samstagsarbeit nach der EBM-Nr. 01102 beanspruchen können, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten jedoch nicht.

Der Kläger, ein Psychologischer Psychotherapeut aus Hessen, hatte im ersten Quartal 2008 an mehreren Samstagen 20 Behandlungen erbracht und forderte ebenfalls den Förderzuschlag. Zu Recht, urteilte das LSG.

Zwar stehe nach dem EBM der Förderzuschlag nur "Vertragsärzten" zu. Diese Bestimmung verstoße jedoch gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Es gebe keinen sachlichen Grund, Psychologische Psychotherapeuten vom Förderzuschlag auszuschließen, so das LSG. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen müsse dem Kläger daher den Förderzuschlag gewähren.

Der Bewertungsausschuss wurde verpflichtet, den EBM entsprechend nachzubessern.

"Wir hoffen, dass die KV Hessen das Urteil zügig umsetzt und nicht durch einen Gang zum BSG eine weitere Verzögerung provoziert", sagte Dieter Best, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV). (fl)

Az.: L 4 KA 3/13

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie erkenne ich Schmerzen bei Menschen mit Demenz, Professorin Miriam Kunz?

Systematisches Review und Metaanalyse

Antidepressiva absetzen: Welche Strategie ist am wirksamsten?

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an