Behandlungsfehler

Grüne erfragen zusätzlichen Reformbedarf

Was hat das Pateintenrechtegesetz gebracht und welche weiterführenden Schritte plant die Bundesregierung?

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BERLIN. Anfang 2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft. Damit sollten auch die Chancen verbessert werden, Ansprüche bei Behandlungsfehlern geltend zu machen. Drei Jahre später hat sich laut einer Kleinen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion nicht viel getan.

"Für durch Behandlungsfehler geschädigte Patientinnen und Patienten ist es weiterhin schwierig, Unterstützung zu erhalten, um den Behandlungsverlauf zu überprüfen und Schadensersatzansprüche durchzusetzen", heißt es in dem am Montag veröffentlichten Papier.

Von der Bundesregierung erfragen die Grünen jetzt nicht nur Zahlenmaterial zur Behandlungsfehler-Statistik oder der Verfahrensdauer vor Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Darüber hinaus wollen sie wissen, welche Maßnahmen in Sachen Patientenrechte und Fehlervermeidung geplant sind.

So bringen die Grünen beispielsweise ein öffentlich zugängliches Behandlungsfehler-Monitoring ins Gespräch oder auch die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Härtefälle, wenn ein Patient nach einer medizinischen Behandlung eine schwere Schädigung erleidet, gleichwohl der Ursachenzusammenhang nicht zweifelsfrei nachzuweisen ist.

Einen Schwerpunkt der Anfrage bildet die Transparenz in der Arztpraxis: Wie oft wird Patienten die Einsichtnahme in ihre Akte verwehrt, oder werden abschreckend hohe Kosten für eine Kopie der vollständigen Patientenakte verlangt? In diesem Kontext schlagen die Abgeordneten eine Erweiterung der ärztlichen Informationspflichten vor.

Danach müssten Ärzte ihre Patienten von sich aus auf Behandlungsfehler hinweisen und nicht erst – wie es Paragraf 630c Abs. 2 derzeit vorsieht – auf Nachfrage oder aber zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren Rede und Antwort stehen.

Mit einer Antwort der Bundesregierung wird in einigen Wochen gerechnet. (cw)

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