Arbeitsgericht

Grünes Licht für Pflege-Streik an der Charité

Ab Montag darf an der Uniklinik gestreikt werden. Denn die Friedenspflicht im Vergütungsstreit mit Verdi gilt nicht für den Streit um den Personalschlüssel, so das Arbeitsgericht Berlin.

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BERLIN. Das Arbeitsgericht Berlin hat den Streik des Pflegepersonals an der Berliner Universitätsklinik Charité, der ab Montag unbefristet stattfinden soll, gebilligt.

Die noch bestehende Friedenspflicht im Vergütungstarif strahle nicht auf die von der Gewerkschaft Verdi angestrebte Verbesserung des Personalschlüssels in der Pflege aus, urteilte das Arbeitsgericht am Freitag.

Die Klinik kann hiergegen noch Rechtsmittel zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Mit dem ab 22. Juni geplanten Streik will Verdi den Abschluss eines Tarifvertrags über eine Mindestausstattung der Stationen mit Pflegepersonal durchsetzen.

Nach Angaben der Gewerkschaft wird darüber bereits seit über zweieinhalb Jahren verhandelt. Immer wieder komme es zu für die Patienten oder die Beschäftigten gesundheitsgefährdenden Situationen.

Die Charité habe auch eine Übergangsschlichtung nicht akzeptiert und weiter Personal abgebaut, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft.

Demgegenüber erklärte die Charité-Leitung, dass gerade durch den Streik die Sicherheit der Patienten gefährdet sei. Fast ein Drittel aller Betten könnten nicht versorgt werden. Andere Berliner Krankenhäuser könnten dies nicht ausgleichen, warnte die Klinikleitung.

Mit der nun abgewiesenen Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin wollte die Charité den Streik abwenden. Verdi sei an den bis Ende 2016 laufenden Vergütungs-Tarifvertrag gebunden. Bis dahin gelte eine Friedenspflicht.

Personalplus soll bis zu 36 Millionen Euro kosten

Zudem argumentiert die Klinik, die Besetzung der Stationen könne nicht über einen Tarifvertrag geregelt werden. Dies sei "ein gesamtgesellschaftliches Thema". Bund und Länder müssten die Finanzausstattung der Krankenhäuser verbessern.

Nach den Forderungen von Verdi müsse die Charité die Zahl ihrer bislang 3372 Vollpflegekräfte um 600 aufstocken. Dies verursache "Kosten in Höhe von bis zu 36 Millionen Euro".

"Dies ist im derzeitigen Finanzierungssystem für die Charité nicht bezahlbar und kann nur mit den Krankenkassen gelöst werden", heißt es in der Pressemitteilung der Klinik.

Insgesamt stehe der Charité nur ein letztlich fester Betrag für die Pflege zur Verfügung. Über den Vergütungstarif mit Verdi sei damit indirekt auch die finanzierbare Zahl der Pflegekräfte festgelegt, argumentierte die Klinik vor Gericht.

Doch das Arbeitsgericht Berlin folgte dem Argument eines solchen Automatismus‘ beim Personalschlüssel nicht. Die Friedenspflicht gelte für die Vergütung, nicht aber für die von Verdi angestrebte Aufstockung des Pflegepersonals.

Nach Angaben der Charité müssen je Streiktag mehr als 200 Operationen abgesagt werden. Dies koste die Klinik "bis zu 500.000 Euro je Tag". (mwo)

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