Arztbewertung
Gute Noten kommen nicht von alleine ins Web
Ein Unternehmen aus dem Frankfurter Raum hat sich darauf spezialisiert, Online-Bewertungen von Praxen zu managen. Vor allem zufriedene Patienten sollen so motiviert werden, ihren Arzt im Web zu bewerten. Dabei soll der Service, den es bislang nur für Zahnarztpraxen gibt, konform mit den Richtlinien der Bewertungsportale sein.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


