Guterachterkosten mit versichern!

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KÖLN (akr). Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung bringt es Vorteile, die Deckung von Gutachterkosten im Schadenfall mit zu vereinbaren. "Der Prämienaufschlag ist gering, die Kosten im Schadenfall sind aber hoch", sagt der Jurist Dr. Jens Tietgens von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Die Deckung kann auch nachträglich in bestehende Policen aufgenommen werden.

Sind sich Versicherer und Kunde über die Schadenregulierung uneinig oder geht es um hohe Summen, erscheint es beiden Seiten oft sinnvoll, einen Gutachter einzuschalten. Das ist aber sehr teuer. Bei einer privat genutzten Immobilie kommen nach einem Brand oder einem großen Wasserschaden schnell Gutachterkosten in Höhe von einigen 1000 Euro zusammen, berichtet Tietgens. "Die zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht."

Übrigens: Viele Anbieter von Wohngebäudeversicherungen schreiben rote Zahlen und kündigen, wenn Schäden kurz nacheinander auftreten. Passiert das, sollten Ärzte auf jeden Fall das Gespräch mit dem Versicherer suchen und zum Beispiel eine höhere Eigenbeteiligung anbieten. Denn kündigt die Gesellschaft, ist es für Kunden sehr schwer, überhaupt einen neuen Versicherer zu finden.

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