Geburtshilfe

Haftpflichtversicherung für Hebammen bis 2024 gesichert

Der DHV hat sich mit einem Versicherungskonsortium auf einen Rahmenvertrag zum Haftpflichtschutz geeinigt. Änderungen gibt es bei der Deckungssumme bei schweren Geburtsschäden.

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Köln. Der Haftpflichtversicherungsschutz für freiberufliche Geburtshelferinnen, die im Deutschen Hebammenverband (DHV) organisiert sind, ist für drei weitere Jahre bis zum 1. Juli 2024 gesichert. Ein Versicherungskonsortium unter Führung der Versicherungskammer Bayern hat sich mit dem DHV darauf geeinigt, den bestehenden Rahmenvertrag zu verlängern.

Der Beitrag für die freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe liegt seit Juli 2020 bei 9098 Euro pro Jahr. Das Fortführungsangebot der Versicherer sieht Steigerungen von 15 Prozent im ersten und jeweils zehn Prozent im zweiten und dritten Jahr vor.

Der staatliche Sicherstellungszuschlag, den freiberufliche Geburtshelferinnen wegen der hohen Prämien seit 2016 bei den Krankenkassen geltend machen können, erhöht sich ebenfalls. Ein wesentlicher Teil des Anstiegs werde dadurch kompensiert, betonen die Versicherer.

Mit Blick auf die steigenden Kosten bei schweren Geburtsschäden sieht der neue Rahmenvertrag im Juli 2021 eine Aufstockung der maximalen Deckungssummen um 25 Prozent vor. Im Juli 2017 war der Wert von sechs auf 7,5 Millionen Euro und ein Jahr später auf die derzeit geltende zehn Millionen Euro angehoben worden. (bel)

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