Haftstrafe für Ärztin nach Infusionsfehler

HAMBURG (dpa). Nach dem Tod eines Vierjährigen in einem Hamburger Kinderkrankenhaus hat das Amtsgericht Wandsbek eine Ärztin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Veröffentlicht:

Ein chirurgischer Routineeingriff führte für den vier Jahre alten Jungen zum Tod. Das Kind starb an einer zu hoch dosierten Zuckerlösung - das war vor knapp zwei Jahren. Die 49 Jahre alte Ärztin habe ihren Kunstfehler verschwiegen, in der Hoffnung, dass alles gut gehe, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung.

Ihren Kollegen gegenüber hatte die Medizinerin die Glukose-Infusion verschwiegen. Wegen einer Vorhautverengung war der kleine Patient zur ambulanten Operation in das Krankenhaus gebracht worden. Nach dem Eingriff war der Junge schläfrig, erbrach sich und fieberte.

Weil der Vierjährige einen Tag lang nichts gegessen hatte, verordnete ihm die Ärztin eine Zuckerlösung. 500 Milliliter 40-prozentiger Glukoselösung flossen in den Jungen - "eine extreme, geradezu irrwitzige Infusion", aus seiner Sicht ein Todesurteil, sagte ein Rechtsmediziner vor Gericht. Wenige Tage später war der Junge an den Folgen einer Hirnschwellung gestorben.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Abirateron-Regress: Urologen in Nordrhein berichten von bis zu 40.000 Euro

Abmahnungen schrecken Social-Media-Nutzer auf

Reels mit Musik: Die wichtigsten Regeln für Praxisteams

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Frau streckt ihre Zunge heraus, man sieht ihre Zähne oben.

© vladimirfloyd / stock.adobe.com

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann