Honorar

Hamburgs Ärzte verabschieden sich von RLV

Statt Regelleistungsvolumina gibt es in Hamburg künftig für jeden Arzt ein individuelles Leistungsbudget. So soll mehr Kalkulationssicherheit hergestellt werden. Doch einige Arztgruppen müssen Einbußen hinnehmen.

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HAMBURG. Die Regelleistungsvolumina (RLV) werden in Hamburg durch ILB abgelöst. ILB steht für individuelles Leistungsbudget. Es wird künftig jedem Arzt fünf Tage vor Quartalsbeginn mitgeteilt. Anreize zur Fallzahlausweitung gehören der Vergangenheit an, stattdessen gibt es mehr Kalkulationssicherheit.

Nicht alle Fachgruppen sind mit den individuellen Leistungsbudgets zufrieden. Das wurde bei der Diskussion und Abstimmung in der Hamburger Vertreterversammlung deutlich.

Die Psychotherapeuten enthielten sich der Stimme, drei Vertreter stimmten gegen den neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Sie kritisierten, dass der HVM für einige Fachgruppen wie etwa Chirurgen und Nervenärzte Einbußen bringt.

Auch die Psychotherapeuten müssen in ihrem budgetierten Vergütungsanteil Senkungen hinnehmen, die allerdings mit durchschnittlich 33 Euro im Quartal gering ausfallen. Ihre Vertreter kritisierten denn auch weniger die Einbuße an sich als die dahinterstehende Systematik.

Zu den Gewinnern zählen Kinderärzte, Augenärzte, Radiologen und Hausärzte. Nach den Berechnungen der KV werden sich Gewinne und Verluste zwischen den Fachgruppen in Maßen halten. Der durchschnittliche Zuwachs bei den Hausärzten wird voraussichtlich bei 1200 Euro im Quartal liegen.

Vom Arztgruppentopf zum Budget pro Arzt

So funktioniert der neue HVM: Innerhalb der Vergütungsanteile für Haus- und Fachärzte werden Arztgruppentöpfe gebildet, indem zunächst die Punkte aller Ärzte dieser Fachgruppe addiert und das Gesamtvolumen aller Arztgruppen an die im Vorjahresquartal ausgeschütteten Gelder angelegt werden.

Daraus ergeben sich die Anteile, die die Gruppen am Vorjahresgeld hatten in Prozent. Diese Quote erhält jede Fachgruppe vom Geldvolumen im anstehenden Quartal. Daraus ergibt sich ein Eurobetrag. Dieser wird auf 99 Prozent des Vorjahresquartals aufgestockt, wenn dieser Anteil nicht erreicht wird.

Aus dem Geld, das nach dieser Berechnung für die Gruppe zur Verfügung steht, werden drei Prozent für überschießende Anforderungen zurückgestellt. Anschließend wird der Anteil des einzelnen Arztes an seiner Arztgruppe genauso berechnet wie zuvor der Anteil der Arztgruppe am Gesamtvolumen.

Daraus ergibt sich erneut ein Eurobetrag, der wiederum nicht niedriger ausfallen darf als 99 Prozent vom Vorjahr. Daraus resultiert die Kalkulationssicherheit - jeder Hamburger Arzt kann mit mindestens 95 Prozent seines im Vorjahr erhaltenen Honorars im budgetierten Bereich kalkulieren.

Das ILB wird pro Arzt berechnet, eine Verrechnung innerhalb von Berufsausübungsgemeinschaften ist nur noch möglich, wenn die Ärzte der gleichen Fachgruppe angehören. (di)

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