Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht
Hauptwohnsitz des Belegarztes entscheidet über Entfernung zur Klinik
Ein Belegarzt muss in der Lage sein, regelmäßig binnen 30 Minuten den Patienten zu erreichen. So das LSG Schleswig. Maßstab dafür ist der Hauptwohnsitz.