Hausärzte müssen nicht bei jedem Patienten den Blutdruck messen
KÖLN (iss). Ein Hausarzt muss nicht bei jedem Patienten vorsorglich den Blutdruck messen, wenn die Untersuchung nichts zur Abklärung der konkreten Beschwerden beiträgt. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.