Bayern

Hausarzt soll Impfnachweise gefälscht haben

Gefälschte Impfnachweise werden einem Allgemeinmediziner im bayerischen Teil von Schwaben vorgeworfen. Die Praxis soll bereits durchsucht worden sein.

Veröffentlicht:
Alles korrekt? Bei einem Arzt in Bayern ist jetzt der Verdacht aufgekommen, er habe Impfbescheinigungen gefälscht. (Symbolbild)

Alles korrekt? Bei einem Arzt in Bayern ist jetzt der Verdacht aufgekommen, er habe Impfbescheinigungen gefälscht. (Symbolbild)

© Mareen Fischinger / Westend61 /

Augsburg. Ein Hausarzt im schwäbischen Landkreis Donau-Ries steht im Verdacht, seinen Patienten fälschlicherweise Impfausweise über Corona-Schutzimpfungen ausgestellt zu haben. Nachdem die Kriminalpolizei am Donnerstag mitgeteilt hatte, die Praxis des Mediziners sei durchsucht worden, warnte am Freitag das Landratsamt Donau-Ries die Patienten davor, die Impfnachweise zu verwenden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg war zunächst nicht zu erreichen.

„Es besteht der Verdacht, dass es zu Unregelmäßigkeiten im Rahmen von Impfungen gegen das COVID-19-Virus durch den Mediziner gekommen ist“, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes. Unklar blieb zunächst, ob den Patienten falsche Spritzen verabreicht wurden oder ob Impfungen – dann wohl mit Wissen der Patienten – gänzlich unterblieben und nur vorgetäuscht wurden.

Es bestehe jedenfalls die Gefahr, dass bei Patienten, die einen in der Praxis ausgestellten Impfnachweis erhalten haben, kein ausreichender Impfschutz bestehe.

Patienten brauchen Antikörpertest

„Patienten, die sich in dieser Praxis einer COVID-19-Schutzimpfung unterzogen haben, benötigen zur Abklärung des Impfschutzes einen Antikörper-Test“, heißt es in der Mitteilung weiter. Unter Beteiligung des Gesundheitsamtes und mit Unterstützung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) solle ein einheitlicher Labornachweis geführt werden. Die genauen Modalitäten zum Ablauf des Antikörper-Nachweises soll demnächst auf der Website des Landratsamtes Donau-Ries unter veröffentlicht werden.

Es sei davon auszugehen, dass Impfnachweise aus der betroffenen Praxis nicht gültig seien, teilte das Landratsamt weiter mit. Sie dürften daher auch nicht verwendet werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sich die Patienten strafbar machten. Die betroffenen Patienten müssten bis auf weiteres wie Ungeimpfte behandelt werden. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Potenzielle Schäden durch eine Influenza-Infektion an verschiedenen Organsystemen

© Springer Medizin Verlag

Impfen und Herzgesundheit

Mehr als nur Grippeschutz: Warum die Influenza-Impfung bei Menschen mit kardiovaskulären Erkrankungen so wichtig ist

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Beratung in der Arztpraxis

Sicher mit Kindern verreisen: So geht‘s

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?