Recht
Haustürgeschäft setzt schnellen Abschluss voraus
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Schließt ein Verbraucher erst Wochen nach einem Vertreterbesuch einen Vertrag ab, so kann er ihn später nicht mehr als so genanntes Haustürgeschäft widerrufen.
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Schließt ein Verbraucher erst Wochen nach einem Vertreterbesuch einen Vertrag ab, so kann er ihn später nicht mehr als so genanntes Haustürgeschäft widerrufen.
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