Hausverkäufer muss wesentliche Mängel benennen

Veröffentlicht:

SAARBRÜCKEN (dpa). Ein beim Kauf eines Wohnhauses vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer vorhandene Mängel arglistig verschwiegen hat.

Das berichtet die Zeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken. Nach Meinung des Gerichts darf der Käufer auch ungefragt Aufklärung über alle Mängel erwarten, die für den Vertragsabschluss von Bedeutung sein könnten. Bei Gebäuden gelte dies insbesondere für Feuchtigkeitsschäden.

Das Gericht gab der Schadenersatzklage eines Hauskäufers statt. Der Kläger hatte nach dem Kauf der Immobilie erhebliche Feuchtigkeitsschäden festgestellt. Nach einem Sachverständigengutachten waren diese Schäden schon beim Kauf des Hauses vorhanden. Der Verkäufer verwies darauf, vertraglich seien alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen worden.

Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken, Az.: 4 U 198/07-64

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Prozesse werden teurer

Tipps: So können Praxen die Risiken für einen GOÄ-Streit minimieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Analyse des Trinkverhaltens

Wie lebenslanger Alkoholkonsum das Darmkrebsrisiko steigert

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Leopoldina

Adipositas-Epidemie: Diese Strategien braucht es jetzt

Lesetipps
Knochen schematisch dargestellt

© crevis - stock.adobe.com

Komplikationen

Bei Diabetes mellitus auch die Knochen in den Blick nehmen

Plaque im Gefäß

© Dr_Kateryna / Fotolia

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen