Arbeitsmedizin

Hautkrebs am Arbeitsplatz ist ein weites Feld

Um langfristig dem hellen Hautkrebs als Berufskrankheit (BK) den Kampf anzusagen, bedarf es einer zielgerichteten Individualprävention am Arbeitsplatz.

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Freiburg. Um langfristig dem hellen Hautkrebs als Berufskrankheit (BK) den Kampf anzusagen, bedarf es einer zielgerichteten Individualprävention am Arbeitsplatz.

Diesen Appell richtete Benjamin Strehl vom Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) am Donnerstag in Freiburg an arbeitsmedizinisch tätige Ärzte.

Strehl sprach anlässlich des Forums der Unfallversicherungsträger. Das Forum fand im Vorfeld der Eröffnung des 70. Betriebsärztekongresses des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) statt.

UV-Schutzberatung sinnvoll

Jährlich lassen sich den Angaben Strehls zufolge rund fünf Prozent aller gemäß Nummer 5103 seit 2015 als Berufskrankheit anerkannten „Plattenepithelkarzinome oder multiplen aktinischen Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ auf die Sonnenlichtexposition im Arbeitsumfeld zurückführen.

2017 kam die Berufskrankheit nach Nummer 5103 mit 6375 Fällen auf Rang drei bei den Verdachtsanzeigen einer Berufskrankheit. Führend waren Hautkrankheiten (Nummer 5101 mit 21 063 Fällen) sowie an zweiter Stelle die Lärmschwerhörigkeit (Nummer 2301 / 12 499 Fälle).

Wie Strehl weiter verdeutlichte, bedürfe es bei der UV-Schutzberatung einer deutlichen Differenzierung. So weise zum Beispiel die Gruppe der Hafenarbeiter eine extrapolierte Jahresbestrahlung von 222 SED (Standard Erythem-Dosis) auf. Hafenarbeiter, die als Lascher Holzprodukte auf Waggons verladen, wiesen eine SED von 563 auf, wohingegen Lascher, die Container auf Schiffe verbringen und oft im Schatten der Container stünden, nur auf eine SED von 76 kämen.

Das Beispiel zeige, wie individuell Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten gegen schädliche UV-Exposition angehen müssten. (maw)

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