Landessozialgericht

Hepatitis-C anerkannt als Berufskrankheit

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DARMSTADT. Einer Ex-Krankenschwester aus Offenbach wird ihre Gelbsucht als Berufskrankheit anerkannt. Die 58-Jährige sei "bei ihrer Tätigkeit als Krankenschwester im Blutspendedienst einem besonders erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen", teilte das hessische Landessozialgericht am Dienstag mit.

Die Berufsgenossenschaft wurde dazu verurteilt, Hepatitis-C als Berufskrankheit anzuerkennen und die Frau zu entschädigen. Die Klägerin war als ausgebildete Krankenschwester von 1987 bis 1992 bei einem Blutspendedienst für die intravenöse Blutabnahme zuständig gewesen.

Anschließend arbeitete sie als Steuerfachangestellte. 2004 wurde eine vergrößerte Leber und eine Hepatitis-C-Virusinfektion festgestellt. Die Frau beantragte, dies als Berufskrankheit anzuerkennen. Sie habe monatlich etwa 400 Blutabnahmen durchgeführt und sich dabei auch manchmal mit der Nadel verletzt.

Die Berufsgenossenschaft hatte eine Anerkennung abgelehnt. Ein Sozialgericht war dieser Ansicht gefolgt. Die Revision wurde nicht zugelassen. (dpa)

Landessozialgericht Hessen Az.: L 3 U 132/11

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