Urteil

Höherer Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

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DÜSSELDORF. Die neue "Düsseldorfer Tabelle" gewährt Unterhaltspflichtigen nach Ehescheidung ab 2015 mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt. Der sogenannte Selbstbehalt steigt für Erwerbstätige von 1000 auf 1080 Euro im Monat, teilte das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Donnerstag mit.

"Viele Kinder bekommen dadurch weniger Unterhalt", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Soyka. Auch die öffentlichen Kassen werden stärker belastet: Wenn das Existenzminimum berührt ist, wird die Lücke von den Sozialkassen ausgeglichen. Die "Düsseldorfer Tabelle" regelt bundesweit die Unterhaltsansprüche abhängig vom Einkommen. (dpa)

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