Urteil

Höherer Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Die neue "Düsseldorfer Tabelle" gewährt Unterhaltspflichtigen nach Ehescheidung ab 2015 mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt. Der sogenannte Selbstbehalt steigt für Erwerbstätige von 1000 auf 1080 Euro im Monat, teilte das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Donnerstag mit.

"Viele Kinder bekommen dadurch weniger Unterhalt", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Soyka. Auch die öffentlichen Kassen werden stärker belastet: Wenn das Existenzminimum berührt ist, wird die Lücke von den Sozialkassen ausgeglichen. Die "Düsseldorfer Tabelle" regelt bundesweit die Unterhaltsansprüche abhängig vom Einkommen. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen