Honoraränderung im laufenden Quartal erlaubt
KASSEL (mwo). Ärzte müssen damit rechnen, dass die Honorarverteilung auch für ein bereits laufendes Quartal geändert werden kann. Das hat das Bundessozialgericht in einem Urteil entschieden.
KASSEL (mwo). Ärzte müssen damit rechnen, dass die Honorarverteilung auch für ein bereits laufendes Quartal geändert werden kann. Das hat das Bundessozialgericht in einem Urteil entschieden.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.
Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.
Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.
Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!