Honoraränderung im laufenden Quartal erlaubt
KASSEL (mwo). Ärzte müssen damit rechnen, dass die Honorarverteilung auch für ein bereits laufendes Quartal geändert werden kann. Das hat das Bundessozialgericht in einem Urteil entschieden.
KASSEL (mwo). Ärzte müssen damit rechnen, dass die Honorarverteilung auch für ein bereits laufendes Quartal geändert werden kann. Das hat das Bundessozialgericht in einem Urteil entschieden.
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