Nach dem BSG-Urteil

Honorarärzte für „kreative Lösungen“

Honorarärzte müssen laut BSG Sozialbeiträge zahlen. Das sorgt für Stirnrunzeln und Enttäuschung.

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NEU-ISENBURG. Der Bundesverband Honorarärzte (BV-H) zeigt sich enttäuscht über das Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht ihrer Mitglieder.

Er sei erstaunt über die „Totalität“ des Richterspruchs, sagte Dr. Nicolai Schäfer, Vorsitzender und Geschäftsführer BV-H, am Mittwoch der „Ärzte Zeitung“.

Er befürchtet „immense Auswirkungen“ auf die Gesundheitsversorgung, insbesondere im ländlichen Raum.

Schäfer kritisiert die monetäre Sichtweise der Richter: „Honorarkräfte wollen keine Sozialabgaben sparen, es geht ihnen um die Strukturen. Das Problem ist die zunehmende Ökonomisierung des Gesundheitssystems“, so Schäfer.

Das Urteil bezeichnet er als „Beginn von kreativen Lösungen“ hinsichtlich neuer Arbeitsmodelle. Wie diese aussehen können, ließ er am Mittwoch offen. Ein erster Musteranstellungsvertrag vonseiten des Verbandes sei jedoch bereits in Ausarbeitung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wollte sich bis Redaktionsschluss am Mittwoch nicht zu dem Urteil äußern.

Die Klinikgruppen Asklepios und Helios erwarten keine Auswirkungen auf ihre Betriebe. Seit 2017 setzt etwa Asklepios Honorarkräfte nur in Ausnahmefällen ein. Helios sieht nach eigenen Angaben ohnehin Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) vor.

Es dient der Klärung, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines Honorararztes in einer Klinik gegeben ist. (mu)

Lesen Sie dazu auch: BSG-Urteil: Keine Sonderregeln für Honorarärzte Nach BSG-Urteil: Honorarärzte für „kreative Lösungen“ Bundessozialgericht: Honorarärzte nur im Ausnahmefall erlaubt

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