Honorarkonvergenz ist passé - alles zurück auf Start

Für manche KV ein Segen, für andere ein Fluch: Mit dem Versorgungsgesetz ist die Angleichung der Vergütungen auf ein bundesweit einheitliches Niveau als gesetzlicher Auftrag vom Tisch. Es zählt nur die regionale Morbidität.

Von Norbert Fischer Veröffentlicht:

BERLIN. Eine Angleichung der Vergütungen in den einzelnen Regionen an den Bundesdurchschnitt ist passé: Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde dieser Auftrag an den Bewertungsausschuss gestrichen. Der Verzicht auf eine gesetzliche Regelung zur Konvergenz wird von den Vertragsärzten allerdings sehr unterschiedlich bewertet.

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat darauf verzichtet, die Krankenkassen zu verpflichten, finanzielle Mittel zur Realisierung des Grundsatzes "gleiches Geld für gleiche Leistungen" aufzubringen. Vermieden wurde auch eine Konvergenzregelung mit einer internen Umverteilung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Bei den an der "Arbeitsgemeinschaft Länderübergreifender angemessener Versorgungsanspruch" (LAVA) beteiligten Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Enttäuschung groß.

Die Organisationen in Brandenburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe hatten in der politischen Diskussion alle Register gezogen, eine Konvergenzregelung doch noch zu erreichen.

Petition mit 100.000 Unterstützern ohne Resonanz

Eine im Deutschen Bundestag eingebrachte Petition fand mit 100.000 Unterschriften eine große Unterstützung. Die Bemühungen waren nicht von Erfolg gekrönt. In diesen Regionen lautet die Marschroute für die weiteren Verhandlungen mit den Krankenkassen: Der Standortnachteil einer unterdurchschnittlichen Gesamtvergütung werde nicht hingenommen, hieß es: "Der Kampf geht weiter".

"Das offenkundige Desinteresse der Verantwortlichen in der Berliner Koalition für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen ist beschämend", heißt es in einer Resolution der Vertreterversammlung der KV Nordrhein.

Ein Kontrastprogramm stellt die Bewertung des Gesetzes durch die an der "Freien Allianz der Länder-KVen" (FALK) beteiligten KVen dar. Die KVen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern sind hochzufrieden mit dem Verzicht auf eine Konvergenzregelung.

Unterschiedliche Ausgangsbeträge der KVen

Hier wurde eine der zentralen Forderungen aus Bayern umgesetzt, heißt es bei der KV Bayerns: "Eine weitere Umverteilung von Honorarzuwächsen zwischen den KV-Regionen - und damit ein weiterer Mittelabfluss aus Bayern - konnte erfolgreich abgewendet werden."

Die KV Baden-Württemberg sprach im Dezember mit Blick auf das Versorgungsgesetz "(fast) von einem Weihnachtsgeschenk" und bezog sich dabei auch auf die unterbliebene gesetzliche Regelung zur Angleichung der Vergütungen auf ein bundesweit einheitliches Niveau.

Die KVen starten nun mit höchst unterschiedlichen Ausgangsbeträgen in die seit 1. Januar 2012 geltende "Re-Regionalisierung" der Vergütungsverhandlungen.

Bei der Vereinbarung der Gesamtvergütungen wird künftig der regionale Behandlungsbedarf in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen zugrunde gelegt. Maßgebend ist also die regionale Morbidität.

Für die Morbiditätsmessung sind die auf der Bundesebene entwickelten Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) vom Tisch. Hier sind schon für das Jahr 2012 auf der regionalen Ebene Vereinbarungen zur Dokumentation der Behandlungsdiagnosen zu treffen.

Dryden hält Codierung nach ICD 10 für ausreichend

Für eine adäquate Abbildung der Morbidität sind die AKR nicht erforderlich, hat Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Vorsitzender der KV Westfalen-Lippe, vorsorglich betont. Das bekannte Instrument der ICD-10-Kodierung sei völlig ausreichend. Auf dem ICD 10 fuße die Morbiditätserfassung für die Mittelverteilung auf die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds.

Der ICD 10 sei den Ärzten geläufig, er müsse nur vielleicht noch präziser angewandt werden, um beispielsweise Schweregrade oder Verläufe von Krankheitskarrieren besser abzubilden, so Dryden. "Wir werden nicht darum herumkommen, dieses Instrument konsequent zu nutzen, um die Behandlungsaufträge zu belegen, die uns von den Patienten gegeben werden", so betont er.

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