Im Schwimmbad gibt es keine "Verkehrspflicht"

STUTTGART (maw). In Hallenbädern herrscht keine strikte Trennung zwischen Schwimm- und Springbereich. Daher gebe es weder von Schwimmern noch von Springern eine Verkehrspflicht zu beachten. Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline mit Blick auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hin.

Veröffentlicht:

Im konkreten Fall sprang ein siebenjähriges Kind in einer Badeanstalt auf einen im Becken schwimmenden Erwachsenen und kam dabei zu Schaden. Der Schwimmer könne jedoch nicht wegen "Verletzung seiner Verkehrspflicht" dafür haftbar gemacht werden, entschieden die Richter.

Der Vorwurf, der Betroffene hätte einen ausreichend großen "Bogen" um den Sprungbereich machen müssen, ziele angesichts des Fehlens einer strikten Trennung von Sprung- und Schwimmbereich in einem öffentlichen Bad jedenfalls ins Leere.

Der Angeklagte - so der Anwalt des Kindes - habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt allein schon durch seine Anwesenheit in der Nähe des Bereichs, in dem Springer auf dem Wasser aufkommen können, verletzt und so einen rechtswidrigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes verursacht.

Die Verpflichtung zum erforderlichen Eigenschutz des ins Wasser Springenden könne aber nicht einfach beiseitegeschoben werden, konterten die Richter.

Az.: 13 U 16/11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Lesetipps
Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Hat eine Patientin mit metabolischer Fettleber zusätzlich eine Hypertonie, sollte der Fibroseverlauf strenger kontrolliert werden.

© Anna Khomulo / stock.adobe.com

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber