Immobilien richtig verschenken

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NEU-ISENBURG (hai). Viele Grundeigentümer erwägen, ihre Immobilie jetzt noch zu verschenken. Denn nach der geplanten Reform der Erbschaftssteuer werden nahe Verwandte wie Nichten und Neffen deutlich höhere Steuern zahlen müssen, wenn sie Grundbesitz erben.

"Doch eine Schenkung sollte gut überlegt werden", sagt Professor Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Bei der Übertragung einer Immobilie sollte sich der Schenkende nicht nur das Wohnrecht, sondern immer das sogenannte Nießbrauchrecht auf Lebenszeit sichern. "Nur dann hat er Zugriff auf etwaige Mieteinnahmen, um daraus später im Notfall die Kosten für ein Pflegeheim tragen zu können", sagt der Experte.

Darüber hinaus sollte der Notarvertrag eine Rückfallklausel beinhalten. Groll: "Dann geht die Immobilie wieder auf den ursprünglichen Eigentümer über, falls der Beschenkte vor ihm stirbt oder insolvent geht."

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