Immobilienaktien machen Anlegern Freude
NEU-ISENBURG (hai). Dividenden vereinnahmen ohne Steuern zu zahlen - bei zwei Immobilienaktiengesellschaften ist das möglich. "Die Ausschüttungen der Deutschen Euroshop und der Deutschen Wohnen gelten steuerrechtlich als Eigenkapitalrückzahlungen", erklärt Dieter Thomaschowski, der Geschäftsführer des Analysehauses Investment Research in Change (IRIC).