Implantat-Reinigung: Kasse muss bezahlen

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MAINZ (dpa). Eine gesetzliche Kasse muss für die professionelle Reinigung von Zahnimplantaten zahlen. Das geht aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Dies gelte, wenn bloßes Zähneputzen nicht ausreiche und das Implantat entfernt werden müsse, um eine ordnungsgemäße Reinigung zu erreichen. Mit dem Urteil gab das Gericht der Klage einer Versicherten statt, ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.

Die Frau hatte geltend gemacht, sie sei mit der Reinigung von vier Zahnimplantaten, die ihr Ende 2001 nach einem Unfall gesetzt worden waren, überfordert. An den Implantaten, die sich im Ober- und Unterkiefer befinden, ist ein entsprechender Zahnersatz befestigt. Die Krankenkasse vertrat die Ansicht, dass Zahnreinigung nicht zu ihren Leistungspflichten gehöre.

Die LSG-Richter entschieden jedoch mit Bezug auf ein Gutachten, dass eine ordnungsgemäße Reinigung nur beim Entfernen der Implantate möglich ist. Es liege auf der Hand, dass die Frau damit überfordert sei und daher professionelle Hilfe benötige. Über die Häufigkeit müsse von Fall zu Fall entschieden werden.

Az.: L 5 KR 39/09

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