PRAXIS-MANAGEMENT

Inkasso-Unternehmen Praxis - das ist Realität

Auch nach über vier Jahren ist vielen Patienten der Mechanismus, wann die Praxisgebühr fällig wird, nicht völlig verständlich. Aber nicht nur Patienten werden zum Opfer der Abgabe, auch die Praxen werden geschröpft, wenn sie nicht höllisch aufpassen.

Von Dr. Bernd Alles Veröffentlicht:
Nicht immer ist der Einzug der Praxisgebühr so einfach wie hier im Bild. Häufig müssen Ärzte viel Energie aufwenden, um an das Geld zu kommen.

Nicht immer ist der Einzug der Praxisgebühr so einfach wie hier im Bild. Häufig müssen Ärzte viel Energie aufwenden, um an das Geld zu kommen.

© Foto: klaro

2:40 Uhr, mitten in der Nacht. Totenstille im Schlafzimmer. Das Telefon ist nicht zu überhören. "Kommen Sie schnell!" Für solche Fälle liegt er bereit, der Trainingsanzug. Schnell über den Pyjama gestülpt geht es auf in das 16 km entfernte Dorf, wo der Patient, der angerufen hat, wohnt. Die Diagnose ist schnell gestellt. Nierenkolik. Alles passt, Klinik und Urinbefund.

Dann der wichtigste Satz in dieser Nacht: "Haben Sie eine Medikamentenallergie?" "Nein." Dem wohltuenden Einsatz von Novaminsulfon und Butylscopolaminium bromid steht nichts mehr im Weg.

Der Rest ist Routine - nein, nicht ganz. Denn jetzt wird es peinlich. Vom noch schmerzgeplagten Patienten das Versichertenkärtchen erbitten und den Hausarzt erfragen - das geht noch. Aber die 10 Euro Notfallgebühr einzufordern fällt mir immer noch schwer. Zumal das Unverständnis groß ist. Schließlich sei er durch die Teilnahme am Hausarztmodell von der Gebühr befreit. Und 10 Euro seien sowieso gerade nicht greifbar.

So ziehe ich zeitgleich mit dem Krankenfahrzeug Richtung urologische Klinik ab in die Heimat. Ohne 10 Euro. Um drei Uhr dreißig der zweite Einschlafversuch in dieser Nacht.

Wohl kann es noch peinlicher kommen. Zum Beispiel, wenn der Patient gerade verstorben ist. Und auch richtig zeitraubend: Einmal wurden mir die 10 Euro in mühsamer Sucharbeit in allen möglichen Schubladen tatsächlich centweise entrichtet. Rund 15 Minuten dauerte dieses Trauerspiel. Der Nachwelt erhalten durch ein Foto des Münzberges mit meinem Handy.

Das Eintreiben der Notdienstgebühr bei telefonischen Beratungen im Notdienst habe ich nur anfänglich verfolgt. Jetzt bleiben die 10 Euro für die Kasse und der Fall für meine Abrechnung Gratisleistung. Im Gegenzug wird mein Nervenkostüm geschont.

Aber nicht nur das Inkasso ist (manchmal) beschwerlich, auch die Verwaltung. Denn jede nicht fällige Gebühr, die nicht in der Abrechnung mit den entsprechenden Kennziffern vermerkt ist, wird vom Honorar gnadenlos abgezogen. Und obendrein gegebenenfalls noch vom Fiskus mit Einkommensteuer belegt. Da heißt es höllisch aufpassen, wenn die Praxisgebühr nicht fällig wird,

  • wegen Gebührenbefreiung (80032),
  • weil bereits bezahlt in Urlaubs-/Krankheitsvertretung (Ziffer 80033),
  • weil bereits bezahlt im Notdienst (Ziff. 80033N) oder
  • bei Behandlung von eigenen Patienten im Notdienst (Ziff. 80033).

Wer die Ziffer vergisst, hat zehn Euro Verlust. So die einfache Formel. Deshalb ist es am besten, die EDV zu nutzen und alle Patienten, die keine Gebühr bezahlt haben, zu überprüfen. Außerdem sollte jeder Arzt ein Kassenbuch führen, damit die tatsächlich vereinnahmten Gebühren dem Fiskus nachgewiesen werden können. Letztlich ist Abgleich der vereinnahmten Gebühren mit den seitens der KV in Abzug gebrachten Gebühren wichtig, wenn die Quartalsabrechnung vorliegt.

Auf den Punkt gebracht: Das Inkassorisiko Praxisgebühr trägt letztlich doch in wesentlichen Teilen der Praxischef. Hellwache Helfer(innen) sind gefragt, damit es nicht zu Honorarkürzungen kommt, weil Kennziffern auf der Abrechnung fehlen.

Wenn man - neben der mäßig steuernden Inanspruchnahme-Wirkung - überhaupt etwas Positives an dieser gesetzlich verankerten Geldeintreibung zum Nulltarif mit Verlustrisiko für den Praxisinhaber abgewinnen kann, das ist dies zweierlei:

  • Liquiditätsvorteil am Quartalsanfang (Merke: Der Vertragsarzt zahlt bar und mit kleinen Scheinen)
  • Abbau von Berührungsängsten im Umgang mit Geldzahlungen zwischen Patienten und Arzt. Was eine psychologische Hemmschwelle beim "Verkauf" von IGeL herabsetzt.

Nur zu gerne würde ich auf diese marginalen Vorteile verzichten, wäre das Inkasso dieser Gebühr dort wo es hingehört: bei den Krankenkassen.

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