Gesundheitsdatennutzung

Intensivmediziner fordern Augenmaß bei Umsetzung der GDNG-Vorgaben in Kliniken

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz wird die Versorgung in Kliniken erleichtern, schätzt die DIVI. Dennoch sehen die Intensivmediziner Handlungsbedarf – und zwar beim Umsetzen Anforderungen.

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Berlin. Mit Blick auf das am vergangenen Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) fordert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), ein reibungsloses Zusammenspiel mit den zuständigen Landesdatenschutzbehörden bei der Realisierung in den Kliniken.

„Die Nutzung der Versorgungsdaten ist gerade in der Intensiv- und Notfallmedizin von enormer Bedeutung für die Qualitätssicherung, Gesundheitsberichterstattung und Forschung“, kommentiert DIVI-Präsident Professor Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg, in einer Verbandsmitteilung vom Montag. Und ergänzt: „Parallel ist es in Notfall-Situationen häufig nicht möglich, eine Einwilligung zur Datennutzung einzuholen.“ Es sei gut, wichtig und richtig, dass die Bundesregierung den Empfehlungen zahlreicher Wissenschaftsorganisationen, darunter auch die DIVI, gefolgt sei, diese Forschung nun zu erleichtern.

Dem gegenüber stünden aber Anforderungen an die Datenverarbeitung und vor allem Transparenzregeln. „Die Krankenhäuser müssen, wie alle anderen Gesundheitseinrichtungen, nun veröffentlichen, zu welchen Zwecken die Daten analysiert werden und zu welchem Erkenntnisgewinn und Nutzen sie damit beitragen. So wird Vertrauen aufgebaut und die Ängste vor der Datennutzung abgebaut“, erklärt Professor Uwe Janssens, Generalsekretär der DIVI und langjähriger Sprecher der Sektion Ethik. „Für die Patienten wird klar erkennbar, zu welchem Erkenntnisgewinn und Nutzen sie beitragen“, verdeutlicht er.

„Jetzt kommt es allerdings darauf an, dass die Verfahren mit den Datenschutzbehörden praktikabel und unbürokratisch, aber doch wirksam gestaltet werden“, gibt Medizininformatiker Professor Rainer Röhrig zu bedenken. Er ist zufrieden mit der Lösung, sieht aber die Arbeit, die jetzt notwendig wird. „Daher sollten die Verfahren im Dialog mit der Wissenschaft gestaltet werden“, schlägt er vor. (eb)

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